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   VGH Bayern, 28.02.2020 - 10 CE 19.2517   

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VGH Bayern, 28.02.2020 - 10 CE 19.2517 (https://dejure.org/2020,8575)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2020 - 10 CE 19.2517 (https://dejure.org/2020,8575)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - 10 CE 19.2517 (https://dejure.org/2020,8575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BVerfSchG § 4 Abs. 1 S. 1 Buchst. c; BayVSG Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 6; GG Art. 3 Abs. 3; VwGO § 108
    Beobachtung eines AfD-Bezirksrats durch den Verfassungsschutz

  • rewis.io

    Beobachtung eines AfD-Bezirksrats durch den Verfassungsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2020 - 10 CE 19.2517
    (BVerfG, B.v. 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01-- BVerfGE 113, 63).

    Ausreichend ist dabei, dass die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte auf entsprechende Bestrebungen hindeutet, mag auch jeder für sich genommen nicht genügen (BVerfG, B.v. 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 - juris; BVerwG, U.v. 17.10.1990 - 1 C 12.88 - juris Rn. 28; BayVGH, B.v. 7.10.1993 - 5 CE 93.2327 - BayVBl. 1994, 115/116).

  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2020 - 10 CE 19.2517
    Kritik an einem Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung muss danach nur als "bloße" Kritik unberücksichtigt bleiben, nicht jedoch, wenn sie verbunden ist mit der Ankündigung konkreter Aktivitäten zur Beseitigung dieses Verfassungsgrundsatzes oder mit der Aufforderung zu solchen Aktivitäten (BVerwG, U.v. 21.7.2010, U.v. 21.7.2010 - 6 C 22.09 - juris Rn. 59 f.; BayVGH, B.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2020 - 10 CE 19.2517
    Ausreichend ist dabei, dass die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte auf entsprechende Bestrebungen hindeutet, mag auch jeder für sich genommen nicht genügen (BVerfG, B.v. 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 - juris; BVerwG, U.v. 17.10.1990 - 1 C 12.88 - juris Rn. 28; BayVGH, B.v. 7.10.1993 - 5 CE 93.2327 - BayVBl. 1994, 115/116).
  • VGH Bayern, 06.07.2017 - 10 BV 16.1237

    Voraussetzungen für die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2020 - 10 CE 19.2517
    Kritik an einem Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung muss danach nur als "bloße" Kritik unberücksichtigt bleiben, nicht jedoch, wenn sie verbunden ist mit der Ankündigung konkreter Aktivitäten zur Beseitigung dieses Verfassungsgrundsatzes oder mit der Aufforderung zu solchen Aktivitäten (BVerwG, U.v. 21.7.2010, U.v. 21.7.2010 - 6 C 22.09 - juris Rn. 59 f.; BayVGH, B.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 07.10.1993 - 5 CE 93.2327
    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2020 - 10 CE 19.2517
    Ausreichend ist dabei, dass die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte auf entsprechende Bestrebungen hindeutet, mag auch jeder für sich genommen nicht genügen (BVerfG, B.v. 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 - juris; BVerwG, U.v. 17.10.1990 - 1 C 12.88 - juris Rn. 28; BayVGH, B.v. 7.10.1993 - 5 CE 93.2327 - BayVBl. 1994, 115/116).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2020 - 10 CE 19.2517
    Dies gilt insbesondere, wenn derartige Ungleichbehandlungen gegen die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 3 GG verstoßen, die sich jedenfalls als Konkretisierung der Menschenwürde darstellen (BVerfG, U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - NJW 2017).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2020 - 10 CE 19.2517
    Das Tatbestandsmerkmal "tatsächlicher Anhaltspunkt" verlangt mehr als bloße Vermutungen (vgl. BVerfG, U.v. 14.7.1999 - 1 BvR 2226/94 - BVerfGE 100, 313/395).
  • VG München, 17.04.2023 - M 30 E 22.4913

    AfD - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische

    Die Aktivitäten müssen politisch bestimmt und damit objektiv geeignet sein, über kurz oder lang politische Wirkungen zu entfalten (vgl. BVerwG, U.v. 21.7.2010 - 6 C 22.09 - juris Rn. 59; BayVGH, B.v. 28.2.2020 - 10 CE 19.2517 - juris Rn. 23).

    Sie müssen zudem auf die Beseitigung bzw. das Außer-Geltung-Setzen eines der vom Gesetz geschützten Rechtsgüter abzielen und somit ein maßgeblicher Zweck der Bestrebung sein, wobei es sich hierbei allerdings nicht um das politische Hauptziel handeln muss (vgl. BVerfG, B.v. 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 - juris Rn. 70 ff.; BVerwG, U.v. 21.7.2010 - 6 C 22.09 - juris Rn. 60 f.; BayVGH, B.v. 28.2.2020 - 10 CE 19.2517 - juris Rn. 23).

    Es müssen vielmehr konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als objektive Tatsachenbasis vorliegen (vgl. BVerfG, U.v. 14.7.1999 - 1 BvR 2226/94 - juris Rn. 281), die bei vernünftiger Betrachtung auf solche Bestrebungen hindeuten und deshalb eine weitere Aufklärung erforderlich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, U.v. 21.7.2010 - 6 C 22/09 - juris Rn. 30, 32; BayVGH, B.v. 28.2.2020 - 10 CE 19.2517 - juris Rn. 23).

    Ausreichend ist, dass die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte auf entsprechende Bestrebungen hindeutet, mag auch jeder für sich genommen nicht genügen (vgl. BVerwG, U.v. 21.7.2010 - 6 C 22/09 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 28.2.2020 - 10 CE 19.2517 - juris Rn. 23).

    (gg) Zwar macht das BayVSG keine Vorgaben, wie aktuell Erkenntnisse sein müssen, damit Maßnahmen des Verfassungsschutzes auf sie gestützt werden können, jedoch ist der zeitliche Aspekt bei der Bewertung und Gewichtung der Anhaltspunkte zu berücksichtigen, wobei davon auszugehen ist, dass der Aussagewert umso geringer sein dürfte, je weiter Anhaltspunkte in der Vergangenheit liegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2020 - 10 CE 19.2517 - juris Rn. 28; VG Hamburg, B.v. 23.8.2021 - 17 E 2904/21 - beck online Rn. 35).

    Zwar steht eine weitere Beobachtung auch unter Berücksichtigung der Eingriffsintensität außer Verhältnis zum Zweck der Beobachtung, wenn sich in den letzten Jahren keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen mehr ergeben haben, wobei hierunter ein Zeitraum von etwa drei Jahren gefasst wurde (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2020 - 10 CE 19.2517 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 14.09.2023 - 10 CE 23.796

    Verfassungsschutz darf AfD beobachten

    Der Begriff und Schutzumfang der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" ist in der Rechtsprechung ebenso geklärt wie die Voraussetzung der "tatsächlichen Anhaltspunkte" in Form "konkreter und hinreichend verdichteter Umstände als Tatsachenbasis" für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen (vgl. BVerfG, U.v. 26.4.2022 - 1 BvR 1619/17 - juris Rn. 184 ff.; B.v. 31.5.2022 - 1 BvR 98/21 - juris Rn. 14 f.; BVerwG, U.v. 14.12.2020 - 6C 11.18 - juris Rn. 20 ff.; BayVGH, zuletzt B.v. 28.2.2020 - 10 CE 19.2517 - juris Rn. 23).

    Die Verschwörungserzählungen vom "Ethnopluralismus" und vom "Großen Austausch" gehen von einer vorgeblich vorherrschenden "ethnokulturellen Identität" der europäischen Völker aus, die durch die Masseneinwanderung kulturfremder Einwanderer bedroht sei (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2020 - 10 CE 19.2517 - juris Rn. 17) und legen damit einen dem Volksbegriff des Grundgesetzes und der Menschenwürdegarantie widersprechenden ethnokulturellen Volksbegriff zu Grunde (für den Flügel ebenso OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.6.2021 - OVG 1 N 96/20 - juris Rn. 9 f.; VG Köln, U.v. 8.3.2022 - 13 K 326/21 - juris Rn. 656).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2021 - 1 N 96.20

    Verfassungsschutzberichte des Bundes (2016-2019); Identitären Bewegung

    Damit propagiert der Kläger die Forderung nach räumlicher und kultureller Trennung unterschiedlicher Ethnien, namentlich von solchen, die den ethnokulturellen Kriterien des Klägers nicht entsprechen, und offenbart damit eine migrantenfeindliche Grundhaltung, was auch in der Forderung nach "Remigration" zum Ausdruck kommt (ebenso VGH München, Beschluss vom 28. Februar 2020 - 10 CE 19.2517 - juris Rn. 17 unter Hinweis auf Verfassungsschutzbericht Bayern 2018, S. 156 f. ).
  • VG Köln, 13.10.2022 - 13 K 4222/18

    Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung Deutschland weiter beobachten

    Mit der vom Kläger letztlich geforderten Ausweisung derjenigen Bevölkerungsteile aus Deutschland und Europa, die den ethnokulturellen Kriterien des Klägers nicht entsprechen, kommt ebenfalls eine migrantenfeindliche Grundhaltung zum Vorschein, vgl. dazu bereits VG München, Beschluss vom 27. Juli 2017 - M 22 E 17.1861 -, juris Rn. 68; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Februar 2020 - 10 CE 19.2517 -, juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2021 - OVG 1 N 96/20 -, juris Rn. 10, Dies zeigt sich auch bei der Verwendung des Begriffs des "Großen Austauschs". Am 17. Juni 2018 fand eine unangemeldete Demonstration des Klägers in Heidelberg statt, bei der ein Banner mit der Aufschrift "STOPPT DEN GROSSEN AUSTAUSCH" verwendet wurde (Bl. 30 Beiakte 9 des Verfahrens 13 K 4222/18).
  • VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20

    Mitgliedschaft des Landtages im "Bündnis für Toleranz"

    Eine derartige Auffassung verstößt gegen die Garantie der Menschenwürde, die insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit der Menschen umfasst (BVerfGE 144, 20 Rn. 539), und ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar (vgl. ausführlich BayVGH vom 28.2.2020 - 10 CE 19.2517 - juris Rn.15).
  • VG Schwerin, 20.10.2021 - 3 A 476/20

    Anspruch auf Löschung gespeicherter Daten, die im Rahmen einer sogenannten

    Dies gilt sowohl für das Vorliegen der behaupteten Tatsachen als auch für die daraus gezogenen, wertenden Schlussfolgerungen (vgl. VGH Bayern, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 10 B 15.1320, BeckRS 2015, 55369; VG München, Beschluss vom 27. November 2019 - M 30 E 19.1368, BeckRS 2019, 42080 Rn. 25; VGH Bayern, Beschluss vom 28.02.2020 - 10 CE 19.2517, BeckRS 2020, 6723).
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